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Vorsorgeausweis der Pensionskasse richtig lesen

Geschrieben von Redaktion Medpension | 11. April 2026

Zu Jahresbeginn erhalten Versicherte von ihrer Pensionskasse ihren persönlichen Versi­cherungs­ausweis. Doch was genau verbirgt sich hinter den Fachbegriffen und Zahlen, die darin enthalten sind?

 

 

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Der Versicherungsausweis (auch Pensionskassenausweis oder Vorsorgeausweis genannt) gibt Auskunft über die voraussichtlichen Vorsorgeleistungen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall sowie über das angesparte Vorsorgekapital und die mögliche Einkaufssumme. Darüber hinaus zeigt er auf, welchen Betrag die Versicherten für die Finanzierung von Wohneigentum in Anspruch nehmen können.

 



Ein typischer Vorsorgeausweis einer Pensionskasse besteht in der Regel aus mehreren Abschnitten, die wichtige Informationen enthalten:

 

    • Personalien
    • Vorsorgeguthaben
    • Finanzierung
    • Altersleistungen
    • Angaben zur Wohneigentums­förderung und Scheidung




Die folgenden Fragen und Antworten behandeln abschnittsweise die jeweiligen Fachbegriffe des Vorsorgeausweises und dienen dem besseren Verständnis. Weiterführende Erläuterungen sind in unserem aktuellen Leitfaden zum Versicherungsausweis zu finden.

 

Personalien und vorhandenes Vorsorgeguthaben

 

 

2. Was bedeutet der Ausdruck «Plan»?

Unter dem Begriff «Plan» ist der Name des für die versicherte Person gültigen Vorsorgeplans aufgeführt. Dieser quantifiziert die vorgesehenen Leistungen gemäss Leistungsreglement. Aus einer Auswahl von Vorsorgeplänen bestimmt der Arbeitgeber den jeweiligen Vorsorgeplan für den gesamten Betrieb. Bei Bedarf lassen sich bei bestimmten Pensionskassen Pläne kombinieren (Kombipläne). Diese vereinen Sparskalen von zwei verschiedenen Vorsorgeplänen.

 

 


Dies ist eine Tabelle 

 

 

 Spalte 1

 Spalte 2

 Spalte 3

 Spalte 4

 A  Lorem Ipsum  Lorem Ipsum   Lorem Ipsum 
 B  Lorem Ipsum   Lorem Ipsum   Lorem Ipsum 
 C  Lorem Ipsum   Lorem Ipsum   Lorem Ipsum 

 

 

9.–11. Was bedeutet «Vorhandenes Vorsorgeguthaben»?

Das vorhandene Vorsorgeguthaben umfasst das vorhandene Altersguthaben. Es setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

 

  • Eingebrachte Freizügigkeitsleistungen
  • Einbezahlte Beiträge von Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber
  • Getätigte reglementarische Einkäufe
  • Die aus den obigen Summen entstandenen Zinsen
  • Erfolgsbeteiligungen mit denen einzelne Pensionskassen das Vorsorgeguthaben freiwillig ergänzen
  • Einlagen aus einem Scheidungsausgleich

Das Altersguthaben unter Pos. 9 umfasst das Altersguthaben im Vorsorgeplan (Pos. 10) und das Guthaben für vorzeitige Pensionierung (Pos. 11). Letzteres umfasst die getätigten zweckgebundenen Einkäufe im Rahmen der vorzeitigen Pensionierung samt Zinsen. Unser umfassender Leitfaden zum Versicherungsausweis enthält weitere Informationen zu diesen Guthaben. 

 

 


 

Schlussbemerkung

Die berufliche Vorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge. Im Versicherungsausweis ist ersichtlich, wie es um das Altersguthaben und die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod steht. Wer seinen Vorsorgeausweis versteht, kann beurteilen, ob in der eigenen beruflichen Vorsorge Lücken oder Optimierungspotenziale bestehen. So lassen sich rechtzeitig Kursänderungen vornehmen, um die finanzielle Zukunft in einen sicheren Hafen zu steuern.