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Mit der Wohneigentumsförderung zum Eigenheim

Wohneigentumsförderung: Das Eigenheim aus dem Vorsorgevermögen

Die Nachfrage nach mehr Wohnfläche und Wohneigentum in der Schweiz nimmt laufend zu. Im Rahmen der staatlichen Wohneigentumsförderung lassen sich angesparte Pensionskassengelder zur Finanzierung des Eigenheims einsetzen.

Das seit Jahren anhaltend tiefe Hypothekarzinsniveau und die in vielen Berufszweigen durch die Pandemie geförderte Home-Office-Tätigkeit hat den Wunsch nach Wohneigentum deutlich verstärkt. Die hohe Nachfrage führte zu einem kontinuierlichen Anstieg der Immobilienpreise. Hohe Preise in Verbindung mit den hohen Tragbarkeitshürden der Banken bei der Immobilienfinanzierung haben allerdings zur Folge, dass sich weite Teile der Schweizer Bevölkerung Wohneigentum nicht leisten können oder wollen.

 

Der erleichterte Weg zum Wohneigentum

Um den Kauf von Wohneigentum zu erleichtern, sieht das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG die staatliche Wohneigentumsförderung (WEF) vor. Diese ermöglicht es, für den Kauf von Wohneigentum das angesparte Vermögen der beruflichen Vorsorge als Eigenmittel einzubringen (Vorbezug) oder als Sicherheit für den Hypothekargeber einzusetzen (Verpfändung).

Bis zum 50. Altersjahr können Versicherte einen Betrag bis zur Höhe der aktuellen Freizügigkeitsleistung für den Kauf von Wohneigentum beziehen oder verpfänden. Haben Versicherte das 50. Altersjahr überschritten, dürfen sie entweder die Freizügigkeitsleistung, auf die sie im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten oder die Hälfte der Freizügigkeitsleistung zum Zeitpunkt des Bezuges in Anspruch nehmen.

 

Verpfändung oder Vorbezug?

Bei einem Vorbezug der Pensionskassengelder, fliesst das Vorsorgevermögen oder ein Teil davon direkt in den Immobilienkauf. Bei einer Verpfändung bleibt das Vorsorgevermögen in der Pensionskasse und dient dem Hypothekargeber als Sicherheit bei einem allfälligen Zahlungsausfall des Immobilienkäufers.

Sowohl der Vorbezug als auch die Verpfändung des Vorsorgevermögens bringen spezifische Vorteile mit sich. Bei beiden Formen sind allerdings die jeweiligen Bedingungen zu berücksichtigen. Auch gilt es, vor einer Entscheidung allfällige Auswirkungen auf die Rentenleistungen, die Risikoleistungen sowie Steuereffekte zu beurteilen. 
Wissenswertes zu den Themen Verpfändung und Vorbezug entnehmen Sie dem kostenlosen Leitfaden «Mit Vorsorgevermögen zum Eigenheim».

 

Wie hoch ist mein individuell verfügbares Vorsorgekapital für die Wohneigentumsförderung?

Über das aktuell für die Wohneigentumsförderung verfügbare Vorsorgekapital gibt der jährlich durch die Pensionskasse ausgestellte persönliche Versicherungsausweis individuell Auskunft. Dieser berücksichtigt das bisher einbezahlte Kapital einschliesslich der freiwilligen Einkäufe sowie die aufgelaufenen Zinsen. Unser Leitfaden erläutert, wie die Angaben im Versicherungsausweis der Pensionskasse zu verstehen sind und was die darin enthaltenen Informationen zur persönlichen beruflichen Vorsorgesituation bedeuten.

 

Was lässt sich mit der Wohneigentumsförderung finanzieren?

Das BVG gibt vor, welche Art von Wohneigentum sich durch die Wohneigentumsförderung finanzieren oder absichern lässt: Der Käufer darf das Wohnobjekt nur für Eigenbedarf am jeweiligen Hauptwohnsitz nutzen – Feriendomizile oder Zweitwohnsitze sind daher ausgeschlossen. Möglich ist der Kauf in Form eines vollständigen Eigentums oder im Miteigentum (Stockwerkeigentum). Finanzierbar ist auch das Gesamteigentum der versicherten Person mit ihrem Ehegatten oder mit der eingetragenen Partnerin bzw. dem Partner. Auch der Erwerb von Anteilscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft oder der Kauf von Aktien einer Mieter-Aktiengesellschaft oder einer Immobilie im Baurecht ist mit Mitteln der Wohneigentumsförderung möglich.

Mit der WEF lassen sich sowohl der Kauf einer selbstbewohnten Wohnimmobilie als auch die Rückzahlung von Hypothekardarlehen, Renovationen und wertvermehrende Investitionen eines bereits selbstgenutzten Wohnobjekts finanzieren.

 

Individuelle Situation massgebend

Ob sich für die Wohneigentumsförderung ein Vorbezug oder eine Verpfändung besser für den Kauf von Wohneigentum eignet, hängt von der individuellen Situation der versicherten Person ab. Die Vorteile, Bedingungen und Folgen der beiden Formen der WEF erläutern wir im Detail und leicht verständlich im kostenlosen Leitfaden «Mit dem Vorsorgevermögen zum Eigenheim».

 
  
Mit dem Vorsorgevermögen der Pensionskasse zum Eigenheim
 
 

Themen: Wohneigentumsförderung